Sofortauskunft mit unerlaubter Information

§ 15 F (TO) nennt Gebote, bei denen der Partner eine Sofortauskunft geben oder alertieren muss, entsprechend Anhang E (TO), siehe Tabelle.

Bitte verwenden Sie die genauen Formulierungen der TO. Andere Formulierungen können unerlaubte Informationen beinhalten. Beispiel: Eröffnung 2 Pik, Sofortauskunft „Schwach“. Nicht „das ist schwach“ oder „lang und schwach“, denn solche Beschreibungen können bspw. Informationen über die eigene Stärke enthalten. Die Turnierleitung muss solche unerlaubten Informationen bestrafen.

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